Rechtserhaltende Benutzung einer eingetragenen Marke

Die Ergänzung einer Marke durch Zusätze kann zur Löschung wegen Nichtbenutzung der Marke in der eingetragenen Form führen.

In dem Beschluss „Dorzo“ des Bundesgerichtshof I ZB 6/16 vom 11.05.2017 hat der Bundesgerichtshof zu der Frage Stellung genommen, ob eine rechtserhaltende Benutzung der Marke „Dorzo“ bei Benutzung von „Dorzo-Vision®“, also trotz des Zusatzes „Vision“, zu bejahen ist. „Rechtserhaltende Benutzung einer eingetragenen Marke“ weiterlesen